Du organisierst das halbe Leben dieses Kindes – und rechtlich existierst du kaum. Die Schweizer Rechtsordnung kennt die Bonusmama fast nicht: keine Sorge, kaum Rechte, wenig Pflichten. Umso wichtiger ist, die wenigen Hebel zu kennen, die es gibt – und aktiv zu regeln, was das Gesetz nicht für dich regelt.
Im Konkubinat bist du gegenüber dem Bonuskind rechtlich eine Drittperson: keine elterliche Sorge, kein Auskunftsrecht, keine Vertretungsbefugnis, keine Unterhaltspflicht – und im Gegenzug auch keine Absicherung. Auch zwischen dir und deinem Partner regelt das Gesetz fast nichts: kein gegenseitiger Unterhalt, kein gesetzliches Erbrecht, keine Witwenrente. Was ihr wollt, müsst ihr selbst schaffen – per Konkubinatsvertrag, Vollmachten, Testament und Begünstigungen in der Vorsorge.
Mit der Ehe entsteht deine erste offizielle Rolle: die Beistandspflicht nach Art. 299 ZGB. Sie besagt, dass du deinen Ehepartner in der Ausübung der elterlichen Sorge gegenüber seinem Kind in angemessener Weise unterstützst und ihn vertrittst, wenn es die Umstände erfordern – der Alltag also: bringen, holen, betreuen, im Notfall handeln, solange es in seinem Sinne ist. Was auch die Ehe nicht bringt: elterliche Sorge oder eigene Entscheidungsrechte. Die grossen Fragen – Schule, Medizin, Religion, Aufenthalt – bleiben bei den Eltern.
1 · Die Alltagsvollmacht. Von den sorgeberechtigten Eltern unterschrieben, hinterlegt bei Kita, Schule und Kinderarztpraxis: bringen/holen, Auskünfte, Notfallbegleitung, Alltagsunterschriften. Details und Vorlage im Guide «Schule, Kita & Arzt».
2 · Der Konkubinatsvertrag (falls unverheiratet): wer zahlt was, wem gehört was, was gilt bei Trennung – besonders wichtig, wenn du in seine Wohnung investierst, beruflich zurücksteckst oder gemeinsame Anschaffungen macht. Mehr dazu im Guide «Wer zahlt was?».
3 · Das Testament. Ohne Ehe erbst du von deinem Partner nichts und er nichts von dir; und dein Bonuskind ist – Ehe hin oder her – nie dein gesetzlicher Erbe. Willst du Partner oder Bonuskind begünstigen, braucht es ein Testament (oder einen Erbvertrag) innerhalb der verfügbaren Quote. Achtung Steuern: Ob Stiefkinder und Konkubinatspartner Erbschaftssteuer zahlen, regeln die Kantone sehr unterschiedlich – von steuerfrei bis empfindlich. Klärt euren Kanton ab.
4 · Die Vorsorge-Begünstigungen. Pensionskasse und Säule 3a können Konkubinatspartner teils begünstigen – aber oft nur, wenn ihr das aktiv gemeldet habt. Ein Formular, das im Todesfall über sehr viel Geld entscheidet.
Habe ich nach einer Trennung ein Besuchsrecht? Grundsätzlich nein – aber Art. 274a ZGB kennt den Anspruch Dritter auf persönlichen Verkehr «unter ausserordentlichen Umständen», wenn es dem Wohl des Kindes dient. Die Hürde ist hoch, aber bei langjährigen, engen Bindungen nicht aussichtslos. Mehr im Guide «Wenn die Beziehung endet».
Kann ich mein Bonuskind adoptieren? Die Stiefkindadoption ist möglich – seit 2018 auch für unverheiratete Paare – wenn ihr seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Aber Vorsicht: Sie ist ein maximaler Schritt, denn das Kindsverhältnis zum anderen leiblichen Elternteil erlischt. Sie passt fast nur, wenn dieser verstorben, unbekannt oder dauerhaft aus dem Leben des Kindes verschwunden ist – und sie braucht dessen Zustimmung oder deren gerichtliche Ersetzung.
Hafte oder zahle ich für das Bonuskind? Unterhaltspflichtig sind die Eltern, nicht du. In der Ehe trägst du über die eheliche Beistands- und Unterhaltsgemeinschaft indirekt mit; im Konkubinat gar nicht. Was du freiwillig gibst – Zeit, Geld, Fürsorge – bleibt freiwillig. Umso wichtiger, dass ihr es bewusst vereinbart statt stillschweigend wachsen lasst.
Ich habe mich mit diesen Fragen beschäftigt, als mir meine eigene Abhängigkeit bewusst wurde: Ich bin für diese Familie umgezogen, ich passe meinen Alltag an, ich trage finanziell und organisatorisch mit – und rechtlich stehe ich im System an letzter Stelle. Keine Mitsprache bei Schule und Hobbys, kein Status bei Institutionen, im Erbfall ohne Papiere: nichts. Das ist kein Grund für Bitterkeit, aber einer für Klarheit. Seither gilt bei uns: Was mir wichtig ist, steht auf Papier – Vollmachten, Absprachen, Regelungen. Nicht weil ich meinem Partner misstraue. Sondern weil eine Frau, die so viel in ein System investiert, das ihr rechtlich nichts garantiert, sich wenigstens das sichern sollte, was sich sichern lässt. Das ist nicht unromantisch. Unromantisch ist, im Ernstfall vor verschlossenen Türen zu stehen.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung – Patchwork-Konstellationen sind individuell, Kantone unterschiedlich, und Gesetze ändern sich. Für verbindliche Auskünfte lohnt sich eine Stunde bei einer Anwältin oder Notarin mit Familienrechts-Fokus; viele Kantone bieten zudem kostenlose oder günstige Rechtsauskünfte an. Der komplette Guide führt euch mit Checklisten durch alle vier Papiere – damit ihr vorbereitet in diese Stunde geht und sie sich doppelt lohnt.
Diesen Guide gibt es einzeln für CHF 14 – oder zusammen mit allen 42 Guides im Kreis für CHF 39 im Monat.
Bonusmama aus der Schweiz und Gründerin von Herzverwandt. Ich schreibe über das, was mir am Anfang niemand gesagt hat – ehrlich, ohne Beschönigung und mit viel Herz für Frauen in derselben Rolle.
Mit der Ehe entsteht die Beistandspflicht nach Art. 299 ZGB: Du unterstützt deinen Ehepartner in der elterlichen Sorge und darfst ihn im Alltag vertreten – bringen, holen, betreuen, Notfälle überbrücken. Eigene elterliche Sorge oder Entscheidungsrechte bei den grossen Fragen bekommst du aber auch dann nicht; Schule, Medizin, Religion und Aufenthalt bleiben bei den Eltern. Das ist kein Grund für Bitterkeit, aber einer für Klarheit. Was du im Alltag mit Institutionen konkret darfst, liest du im Guide Schule, Kita & Arzt.
Nein – Stiefkinder sind in der Schweiz keine gesetzlichen Erben, auch nicht bei Ehe. Willst du dein Bonuskind begünstigen, brauchst du ein Testament oder einen Erbvertrag innerhalb der verfügbaren Quote. Prüft dabei die Erbschaftssteuer eures Kantons: Stiefkinder werden je nach Kanton sehr unterschiedlich besteuert – von steuerfrei bis empfindlich. Wie ihr Geld und Beiträge im Alltag fair regelt, liest du im Guide Wer zahlt was?.
Nur in Ausnahmefällen: Die Adoption lässt das Kindsverhältnis zum anderen leiblichen Elternteil erlöschen – sie passt daher fast nur, wenn dieser verstorben oder dauerhaft verschwunden ist. Möglich ist sie seit 2018 auch für unverheiratete Paare nach mindestens drei Jahren gemeinsamen Haushalts. Für die meisten Bonusfamilien sind Vollmachten und Testament der passendere Weg. Wenn der andere Elternteil verstorben ist, findest du mehr im Guide Wenn die Mutter verstorben ist.
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